Empfehlungen zur „Europäischen Sicherheits- und Verteidigungspolitik (ESVP) in den Vereinten Nationen (VN)“Sabine von Schorlemer, DGVN, Februar 2007 GASP/ESVPDie ESVP ist ein wichtiger Motor der europäischen Integration. Gleichzeitig ist sie das zentrale Verbindungselement in der Partnerschaft zwischen EU und UNO. Die „Zivilen Leitziele 2008“ der EU und das neue Battle-Groups-Konzept verstärken diese Verknüpfung. Ein Blick auf den EU Verfassungsvertrag zeigt die zukünftige Entwicklung ziviler und militärischer Elemente der GASP/ESVP und der Zusammenarbeit mit der UNO. Zusammenarbeit EU-UNOEine engere Zusammenarbeit zwischen beiden Institutionen wird zu einer Festigung der universellen Friedens- und Sicherheitspolitik führen - unter der Voraussetzung, dass die EU die Anzahl ihrer einsatzbereiten Kräfte erhöht und ein verlässlicher Partner der UNO wird. Besonders im Bereich der schnellen Eingreiftruppe hat die UNO Defizite – hier kann sie von der EU durch die Battle-Groups unterstützt werden. Dies würde zur militärischen Handlungsfähigkeit der Weltorganisation beitragen. Notwendig ist dafür auch, dass die EU ihre Zurückhaltung bei der Bereitstellung von Truppen für Einsätze unter UNO-Mandat ablegt. Besonders ihr Krisenpräventionskonzept und die Stärke ihrer zivilen Komponente machen sie zu einem wichtigen Partner für die UNO. Ohne Unterstützung seitens der EU besteht die Gefahr, dass die Blauhelm-Missionen zu „Entwicklungsländerarmeen“ verkommen. Unterstützung durch die EUNur eine zeitnahe und umfassende Unterstützung von EU-Seite wird der UNO auch in Zukunft ermöglichen, ihren Aufgaben gerecht zu werden. Das militärische Instrumentarium der EU sollte den Einsätzen der UNO dienen. Dafür muss die EU klare Leitlinien aufstellen, etwa betreffend politischer Ziele, die einem Einsatz zu Grunde liegen müssen. Die UNO ihrerseits muss die Ziele ihrer Missionen von Beginn an definieren und eine Exit-Strategie erarbeiten. Dies macht eine effiziente EU-Beteiligung wahrscheinlicher. Für das militärische Handeln regionaler Organisationen bleibt die Autorisierung durch den Weltsicherheitsrat unerlässlich. Seine Reform muss fortgeführt werden: große Entwicklungsländer und die wichtigsten Ressourcengeber der Industrieländer müssen an seinen Entscheidungsprozessen beteiligt werden. Die UNO kann wie folgt von der EU unterstützt werden:
Auch beim Ausbau des Frühwarnsystems der UNO kann die EU durch Nutzung ihrer Ressourcen vor Ort unterstützend wirken und so Präventionsstrategien unterstützen. KooperationshindernisseDie unterschiedlichen Vorstellungen in der EU über die ESVP behindern eine engere Kooperation mit der UNO. Mit dem im Verfassungsvertrag vorgesehenen Initiativrecht des zukünftigen Außenministers ist hier eine Annäherung denkbar. Weiter erstrebenswert wären eine gemeinsame Streitkräfteplanung und Mehrheitsentscheidungen im Krisenfall. Zusammenfassung erstellt von Julia Frohneberg (15.03.2007)
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