Öffentlicher Gerichtshof statt private Schiedsgerichte zum Investorenschutz?

Joerg Wolf │ 22. Oktober 2015



Aufgrund des großen Widerstands gegen private Schiedsgerichte in TTIP hat zunächst die Bundesregierung und dann auch die EU Kommission vorgeschlagen, stattdessen einen öffentlichen Gerichtshof einzusetzen.

Die EU Handelskommissarin Malmström hat im September 2015 einen Entwurf für einen solchen Gerichtshof entwickelt und ein zwölfseitiges, englischsprachiges Konzept und einen kürzeren, deutschsprachigen Leitfaden veröffentlicht. Die Frankfurter Allgemeine Zeitung fasst den Vorschlag allgemeinverständlich zusammen.

Bernd Lange, Vorsitzender des Handelsausschusses des Europaparlaments, begrüßt im Deutschlandfunk den neuen Vorschlag als einen Gewinn für die TTIP-Verhandlungen und die globale Wirtschaft. Er freut sich, dass die EU-Kommission:

dieses alte ISDS-System, wie es so schön Fachchinesisch heißt, auf den Müllhaufen der Geschichte geschmissen hat, weil das in der Tat ein Instrument für große Konzerne gewesen ist, Klagen gegen Staaten zu organisieren. Nein, das wollen wir gerade nicht. Allerdings gibt es natürlich auch andere Bereiche global, wo diese entwickelten Rechtssysteme nicht zu finden sind, und wenn wir da jetzt den Grundstein für einen internationalen Investitions-Gerichtshof mit öffentlichen Richterinnen und Richtern, mit transparenten Verfahren, mit Revisionsmöglichkeiten und auch einem ganz engen Zuständigkeitsbereich, der das Recht der Gesetzgeber, Gesetze zu erlassen und auch Gesetze zu ändern und das nicht als Angriff auf Investitionsrechte zu definieren, wenn wir das hinkriegen, dann kann das auch ein positives Element für die globalisierte Wirtschaft sein.

„Ein TTIP-Gerichtshof wäre nicht weniger als eine kleine völkerrechtliche Sensation,“ schreibt Dr. Till Patrik Holterhus vom Institut für Völkerrecht und Europarecht der Georg-August-Universität Göttingen. Ein TTIP-Gerichtshof könnte „eine ernstzunehmende Antwort auf die gezeigten verfassungsrechtlichen Kritikpunkte (an ISDS) darstellen. Dies gilt jedoch nur dann, wenn bestimmte Anforderungen an die Gestaltung eines solchen Gerichtshofes beachtet werden.“ Diese skizzierte er auf dem Verfassungsblog bereits im März, als der Vorschlag zuerst aufkam.

Dr. Holterhus blieb jedoch letztlich skeptisch hinsichtlich der Umsetzung, denn es sei

„nur schwer vorstellbar, die Europäische Union und ihre Mitgliedstaaten in dieser Angelegenheit zu einen. Zu unterschiedlich sind die jeweiligen Interessen an der Gestaltung des TTIP-Investitionsschutzkapitels. Und auch die Haltung des EuGH wäre im Lichte seiner kontinuierlichen Bezugnahmen auf die „Autonomie der Unionsrechtsordnung“ jedenfalls als schwer einschätzbar zu kategorisieren.
Die größte Hürde aber bliebe ohne Frage der transatlantische Vertragspartner. Es ist nichts Neues, dass die USA sich nicht gerade durch ein gesteigertes Interesse an der Schaffung internationaler Gerichte auszeichnen.“

 

Die TTIP-Gegner von Campact lehnen Malmströms Vorschlag ab: „Malmströms Pseudo-Gerichtshof ist weit entfernt von Rechtsstaatlichkeit“.

Auch die Wirtschaft würde den Vorschlag eines Gerichtshofes ablehnen, schreibt das Magazin Politico: „Business slams Malmström’s TTIP pitch. In appeasing critics on the left, the trade commissioner is losing the support of business.”

Es bleibt abzuwarten, wann der Investorenschutz verhandelt wird, ob die EU Kommission das aktuelle Konzept vorher nochmal überarbeitet und wie die US Delegation auf den Vorschlag reagieren wird.

Jörg Wolf ist Redakteur von und atlantic-community.org

Dieser Beitrag ist Teil unseres Projektes „TTIP Review“ auf atlantic-community.org, unserem Open Think on Foreign Policy und gefördert durch die US Botschaft Berlin. Dort finden Sie weitere englischsprachige Artikel zu TTIP. Unsere deutschsprachigen Artikel zur transatlantischen Handels- und Investitionspartnerschaft stehen hier.

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