Globale Normen zum Einsatz von Drohnen?

Svea Burmester │ 08. April 2014



Die Atlantische Initiative e.V., in Kooperation mit der Politisch-Militärischen Gesellschaft (pmg) e.V., freute sich am Abend des 26.03.2014 zahlreiche Gäste in den Räumlichkeiten des Auswärtigen Amtes zu begrüßen, um Globale Normen zum Einsatz von Drohnen zu diskutieren.

Anlass der Veranstaltung war ein im Herbst 2013 gemeinsam mit der pmg durchgeführter Politikworkshop auf dem Online Think Tank atlantic-community.org (AC): Hier entwarfen junge außen- und sicherheitspolitische Nachwuchskräfte von beiden Seiten des Atlantiks ein Memorandum an Politikempfehlungen für den internationalen Einsatz von Drohnen.

In Berlin nun stellten die beiden AC-Mitglieder Golo Bartsch (Berlin) und Nils Ferslev (Kopenhagen) das Papier der Öffentlichkeit vor und diskutierten dieses und die Thematik darüber hinaus mit den Panellisten Bischof Dr. Stephan Ackermann (Bistum Trier, Vorsitzender der deutschen Kommission Justitia et Pax), Prof. Dr. Michael Brzoska (Wissenschaftlicher Direktor des Instituts für Friedensforschung und Sicherheitspolitik, Universität Hamburg) sowie Stephan Lösch (Airbus Defence & Space). Moderiert wurde die Veranstaltung von Ralph Thiele, Vorsitzender der pmg.

Trotz der verschiedenen Hintergründe der Teilnehmer war bald klar, dass Einigkeit auf dem Panel insoweit bestand, dass Drohnen als technisches Instrument im Einsatz sind und bleiben werden – die Frage war also nicht mehr ob, sondern wie damit nun umzugehen sei.

Den Auftakt machte Bischof Dr. Ackermann: Er betonte die Chance auf Gewaltvermeidung durch den Einsatz von Drohnen, mahnte aber zu einem verantwortungsvollen Umgang mit der Technologie. Denn als Gefahr sehe er insbesondere die Vor- und Fehlverurteilung, welche einem Einsatz von Kampfdrohnen zugrunde liegen können, insbesondere, wenn dieser lediglich auf dem Material von Überwachungsdrohnen basiere. Zu bedenken gab er darüber hinaus die ethisch bedenkliche Parallele zur Todesstrafe und äußerte außerdem die Sorge, wonach ein vermehrter Gebrauch von Drohnen Ausdruck neuen Wettrüstens sei. Um die ethisch und völkerrechtlich unklaren Grenzen herauszuarbeiten, wünscht Bischof Dr. Ackermann einen breiten öffentlichen Diskurs und schlägt die Einrichtung einer Enquete-Kommission des Bundestages zur deutschen Friedens- und Sicherheitspolitik vor, um die Richtung der deutschen Position durch den Bundestag herauszuarbeiten.

Aus akademischer Perspektive war es Professor Brzoska besonders wichtig hervorzuheben, dass es völkerrechtlich immer schwieriger zu definieren sei, ob Drohnen noch innerhalb oder auch außerhalb von Kampfzonen eingesetzt würden und betonte die zivilisatorische Errungenschaft, auch in rechtlicher Kategorie zwischen Krieg und Frieden zu unterscheiden. Dies mache den Einsatz von Drohnen zu einer zunehmend politischen Frage. Des Weiteren wies Professor Brzoska auf die Problematik der Automatisierung hin, insofern diese die Frage der Verantwortlichkeit erschwere, sollte ein Einsatz nicht wie geplant verlaufen. Er sehe die größte Gefahr darin, dass die Bedienung einer Drohne in Zukunft von jedem Teil der Welt möglich sein könnte, verneinte den deutschen Bedarf an Kampfdrohnen und empfahl ein beispielgebendes Verzichts-Moratorium seitens der Bundesrepublik Deutschland.

Aus technologischer Perspektive mahnte Stephan Lösch, nicht den Anschluss verlieren zu dürfen an weltweite Entwicklungen und insbesondere die führenden Nationen USA und Israel. Er plädierte dafür, den Blick von der Stigmatisierung der bewaffneten Drohne zu lösen und weitere Chancen der zivilen Nutzung in Betracht zu ziehen. Gerade was die Lagebeurteilung angehe, sei eine Drohne viel flexibler einsetzbar als ein im vergleich schwerfälliger Satellit. Diese kurzfristigen Eingriffsmöglichkeiten bei der Steuerung von Drohnen seien auch bei Kampfoperationen ein entscheidender Vorteil gegenüber anderen Waffensystemen.

Als einer der Autoren des Memorandums der Atlantic Community betonte Golo Bartsch das Bestreben der Nachwuchswissenschaftler, der Debatte um den Einsatz von Drohnen die Emotionalität zu nehmen – die Diskussion müsse vielmehr sachlich geführt werden. Und dazu gehöre es anzuerkennen, dass entgegen aller Automatismuskritik immer noch ein Mensch die Maschine bediene und über ihre Aktion entscheide. Damit laufe die Drohnentechnologie eben wie jedes andere Waffensystem auch die Gefahr, missbraucht zu werden. Völkerrechtlich müsse daher erst einmal der Status des Instruments Drohne international definiert werden, so Co-Autor Nils Ferslev, denn Fehlverhalten und illegale Einsätze können erst als solche verurteilt werden, wenn Grenzen festgelegt wurden. Hier sei es entscheidend, wer international federführend bei der Setzung von Normen agiere und eine Vorbildfunktion einnehme – gerade Deutschland könne einen entscheidenden Beitrag leisten. Was Exportregelungen und Proliferation betrifft, so seien diese laut Autoren des Memorandums sehr schwer zu fassende Herausforderungen: Vor dem Hintergrund der heutigen globalen Verflechtung von Wissen sei die Drohnentechnologie kein Hexenwerk mehr.

Damit läuft es auch in der Debatte um Drohnen letztendlich auf eine Grundsatzdiskussion hinaus: von Krieg und Frieden einerseits, wenn es um Kampfdrohnen geht, andererseits vom Schutz der Privatsphäre, wenn man Überwachungsdrohnen betrachtet. Klar ist, da nun einmal entwickelt, wird die Technologie der Unbemannten Luftfahrzeuge bleiben – die Frage bleibt also weiterhin das Wie. Wie wir damit umgehen, wie wir sie einsetzen wollen. Wir hoffen, mit dieser Veranstaltung einen Beitrag zur Auseinandersetzung mit diesen Fragen angestoßen und zur Meinungsbildung beigetragen zu haben.

Einen englischsprachigen Bericht über die Veranstaltung finden Sie auf atlantic-community.org

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